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Schreiben Sie Ihr Mietobjekt über die Jahre ab, die es wirklich noch hat.

Vermieter in Deutschland schreiben das Gebäude, nie den Grund und Boden, standardmäßig über 50 Jahre ab. Viele ältere Gebäude haben deutlich weniger Jahre vor sich. Das Gutachten eines zertifizierten Sachverständigen kann das belegen. Mit diesem Nachweis schreiben Sie schneller ab und zahlen früher weniger Steuern.

Für Vermieter in Deutschland und Eigentümer im Ausland. Auf Deutsch, Englisch und neun weiteren Sprachen. Unser Honorar: 654,50 € bis 2.017,05 € inkl. USt.

Fassade eines verzierten Mietshauses aus der Zeit um 1900, vier Geschosse mit hohen Fenstern über einem verwitterten Erdgeschoss aus Backstein

Regelfall: 2 % pro Jahr über 50 Jahre

Mit Gutachten über 25 Jahre: 4 % pro Jahr

Jeder Balken steht für die Abschreibung eines Jahres. Beide Reihen ergeben zusammen den vollen Gebäudewert. Das Gutachten verlegt die Abschreibung in die Jahre, die das Gebäude noch hat.

Die Regel in einfachen Worten

Die jährliche Abschreibung AfA
Jedes Jahr ziehen Sie einen Teil der Gebäudekosten von Ihren Mieteinnahmen ab. Das ist die Absetzung für Abnutzung, kurz AfA, der jährliche Ausgleich für den Verschleiß. Grund und Boden werden nie abgeschrieben.
Die verbleibende Lebensdauer Restnutzungsdauer
Das Finanzamt geht davon aus, dass ein Wohngebäude 50 Jahre hält (40 Jahre bei Baujahr vor 1925). Das Gesetz erlaubt eine kürzere Restnutzungsdauer, wenn Sie diese nachweisen.
Der Nachweis Gutachten
Den Nachweis erbringt ein Gutachten, das ein zertifizierter Sachverständiger für Ihr konkretes Gebäude erstellt und unterschreibt. Sie reichen es mit Ihrer Steuererklärung ein.

Was könnte ein Gutachten für Sie wert sein?

Eine grobe Schätzung für Ihr Gebäude. Sie läuft in Ihrem Browser, und nichts von dem, was Sie eingeben, verlässt diese Seite.

Boden und Gebäude

Er steht oft im Kaufvertrag oder in Ihrer Steuererklärung. In Innenstädten liegt der Bodenanteil oft bei 50 % oder mehr.

Modernisierung seit dem Bau

Teilweise: zum Beispiel neue Fenster, Heizung oder Bäder in den letzten 20 Jahren. Umfassend: eine Kernsanierung von Dach, Wänden, Haustechnik und Grundriss.

Nutzung

Der Spitzensteuersatz der Einkommensteuer liegt in Deutschland bei etwa 42 % bis 45 %. Viele Vermieter zahlen weniger. Macht Ihre Vermietung Verlust, kann Ihre Ersparnis in diesem Jahr nahe null liegen.

So schätzen wir die Restnutzungsdauer

Wir verwenden dafür eine einfache, unverbindliche Faustregel, nur für diese Schätzung. Wir gehen von einer üblichen Gesamtnutzungsdauer von 80 Jahren bei Wohngebäuden und 60 Jahren bei Gewerbegebäuden aus und ziehen das Alter des Gebäudes ab. Eine Modernisierung bringt 5 Jahre hinzu (teilweise) oder 15 Jahre (umfassend). Das Ergebnis liegt je nach Modernisierung nie unter einem Mindestwert von 15, 25 oder 40 Jahren bei Wohngebäuden (12, 20 oder 30 bei Gewerbegebäuden) und nie über der Gesamtnutzungsdauer.

Den tatsächlichen Wert legt das Gutachten fest, nachdem der Sachverständige Ihre Unterlagen und Ihr Gebäude geprüft hat.

Ein Gutachten lohnt eine nähere Prüfung.

Angesetzter Gebäudewert
182.000 €
Geschätzte Restnutzungsdauer
25 Jahre
Reguläre jährliche AfA 2 % pro Jahr, 50 Jahre
3.640 €
Mögliche jährliche AfA verteilt auf 25 Jahre
7.280 €
Zusätzliche AfA pro Jahr
3.640 €
Beispielhafte Steuerersparnis im ersten Jahr bei einem Steuersatz von 40 %
1.456 €
Über 25 Jahre hinweg zusätzliche Steuerentlastung zum gleichen Satz
36.400 €
Unser Honorar Obergrenze für unter 300 m²
952,00 €800 € netto
Ihr Vorteil im ersten Jahr nach Abzug unseres Honorars
504 €

Die Summe, die Sie über die Lebensdauer des Gebäudes abschreiben, bleibt gleich. Der Vorteil liegt darin, dass Sie früher abschreiben und deshalb in den ersten Jahren weniger Steuern zahlen. Die Ersparnisse sind Beispielrechnungen mit dem Steuersatz, den Sie gewählt haben. Ihre tatsächliche Ersparnis hängt von Ihrer steuerlichen Situation ab, die wir nicht prüfen. Bitte sprechen Sie dazu mit Ihrem Steuerberater.

Unser Honorar, vollständig ausgewiesen

Eine Regel, ein Mindestbetrag und ein Höchstbetrag. Alle Preise unten enthalten die Video-Besichtigung.

32 % der zusätzlichen AfA, die Ihr Gutachten im ersten Jahr bringt.

Mindestens654,50 €550 € netto zzgl. 19 % USt.
Höchstens, für jedes Gebäude2.017,05 €1.695 € netto zzgl. 19 % USt.
FälligBei Lieferungdes unterschriebenen Gutachtens

Niedrigere Obergrenzen für kleinere Gebäude

Ihr Honorar liegt nie über der Obergrenze für die Fläche Ihres Gebäudes.

Obergrenzen nach Fläche. Vorläufige Preise, die rechtliche Prüfung steht noch aus.
FlächeObergrenze inkl. USt.Netto
Bis 299 m²952,00 €800 €
300 bis 500 m²1.184,05 €995 €
501 bis 1.000 m²1.541,05 €1.295 €
Ab 1.001 m²2.017,05 €1.695 €

Die Erstattung

Lehnt das Finanzamt die kürzere Nutzungsdauer nach einem Einspruch endgültig ab, erstatten wir unser Honorar vollständig. Das gilt für eine endgültige Ablehnung innerhalb von 24 Monaten nach Lieferung.

Im Preis enthalten

  • Das unterschriebene Gutachten des Sachverständigen für das Finanzamt
  • Eine Besichtigung Ihres Gebäudes per Video mit dem Team des Sachverständigen
  • Persönliche Betreuung auf Deutsch oder Englisch
  • Keine nachträglichen Zusatzkosten

Vier Rechenbeispiele

Rechenbeispiele zum Honorar
Gebäude (Wert ohne Boden) Nutzungsdauer laut Gutachten Mehr-AfA im 1. Jahr Davon 32 % Honorar inkl. USt. Netto
Kleine Wohnung, 100.000 €, 45 m²35 Jahre857 €274 €654,50 €550 € Mindestbetrag
Kleine Wohnung, 100.000 €, 45 m²25 Jahre2.000 €640 €761,60 €640 €
Wohnung, 200.000 €, 75 m²25 Jahre4.000 €1.280 €952,00 €800 € Obergrenze
Mehrfamilienhaus, 2.000.000 €, 1.700 m²20 Jahre60.000 €19.200 €2.017,05 €1.695 € Höchstbetrag

Bei einem angenommenen Steuersatz von 40 % entsprechen 32 % der zusätzlichen Abschreibung 80 % Ihrer Ersparnis im ersten Jahr. Ihre tatsächliche Ersparnis hängt von Ihrer steuerlichen Situation ab, die wir nicht prüfen. Bitte sprechen Sie dazu mit Ihrem Steuerberater.

Im Vergleich

Vergleich mit üblichen Marktpreisen
Faster DepreciationÜbliche Marktpreise
Eine Wohnung (unter 300 m²)654,50 € bis 952,00 € inkl. USt.Etwa 700 € bis 1.800 € inkl. USt.
Die größten GebäudeHöchstens 2.017,05 € inkl. USt.Bis etwa 2.600 € inkl. USt.
Video-BesichtigungInklusiveMal inklusive, mal gegen Aufpreis
Erstattung bei endgültiger AblehnungVolles Honorar, innerhalb von 24 MonatenÜblich

Die Marktpreise sind übliche veröffentlichte Preise für Gutachten zur Restnutzungsdauer in Deutschland, Stand September 2026, inklusive Umsatzsteuer.

So funktioniert es

Fünf Schritte von der ersten Prüfung bis zu Ihrer Steuererklärung.

Blick hinab in ein altes Treppenhaus mit abgetretenen Holzstufen und gedrechseltem Holzgeländer Treppen und Böden
Ein alter gusseiserner Heizkörper unter einem Holzfenster mit abblätternder Farbe, auf abgenutztem Parkett Heizung und Fenster
Darauf achtet der Sachverständige bei der Video-Besichtigung: abgetretene Treppenstufen, alte Heizkörper, alte Fensterrahmen und andere Hinweise darauf, wie viele Jahre das Gebäude noch hat.
  1. Gebäude online prüfen

    Nutzen Sie den Rechner oben. Wenn sich ein Gutachten nicht rechnen würde, sagt er Ihnen das.

  2. Unterlagen hochladen

    Ihr Kaufvertrag, Grundrisse, Fotos und Nachweise über Modernisierungen.

  3. Besichtigung per Video

    Sie, ein Mieter oder Ihre Hausverwaltung gehen im Videoanruf durch das Gebäude, zu einem Termin, der Ihnen passt.

  4. Ein zertifizierter Sachverständiger erstellt und unterschreibt das Gutachten

    Das Gutachten wird auf Deutsch verfasst, für das Finanzamt.

  5. Sie reichen es mit Ihrer Steuererklärung ein

    Sie oder Ihr Steuerberater schicken es mit der Erklärung an das Finanzamt. Unser Honorar zahlen Sie, wenn das unterschriebene Gutachten bei Ihnen ist.

Der Sachverständige entscheidet, und wir können daran nichts ändern

Der Sachverständige legt die Restnutzungsdauer unabhängig fest, bevor ein Honorar berechnet wird. Unser System sperrt den Wert, den der Sachverständige unterschreibt, und niemand bei Faster Depreciation kann ihn ändern. Der Sachverständige sieht Ihr Honorar nie und erhält immer denselben Festbetrag, ganz gleich, welche Nutzungsdauer das Gutachten ergibt.

Für wen es sich eignet

Für Eigentümer älterer vermieteter Immobilien in Deutschland, ob sie hier leben oder im Ausland.

Ein schlichter fünfgeschossiger Wohnblock aus den 1960er-Jahren mit streng gerasterten Fenstern und kleinen Balkonen
Bei älteren Mietshäusern, vom verzierten Altbau um 1900 bis zum schlichten Nachkriegsblock, rechnet sich ein Gutachten meistens.
  • Private Vermieter mit einer oder wenigen Wohnungen.
  • Eigentümer älterer Mehrfamilienhäuser, vom Altbau bis zum Nachkriegsbau.
  • Eigentümer im Ausland, die eine Wohnung in Berlin, Leipzig oder anderswo vermieten und jedes Jahr eine deutsche Steuererklärung abgeben.
  • Investoren mit Mietshäusern, bei denen der jährliche Vorteil am größten ist.
  • Eigentümer, die lieber auf Englisch oder in ihrer Muttersprache kommunizieren, finden die Seite in elf Sprachen.

Am meisten bringt es meist bei Gebäuden aus der Zeit vor etwa 1980, mit hohem Gebäudeanteil und einem Eigentümer mit hohem Steuersatz. Neuere Gebäude und Innenstadtwohnungen, bei denen der Boden den Großteil des Preises ausmacht, profitieren weniger.

Fragen

Ist das rechtlich zulässig?

Ja. Das Steuerrecht erlaubt Vermietern eine kürzere Restnutzungsdauer, wenn sie nachweisen können, dass das Gebäude weniger lange nutzbar ist als der Regelwert. Der Bundesfinanzhof hat 2021 und erneut 2024 bestätigt, dass jede geeignete sachverständige Methode als Nachweis dienen kann. Das Finanzamt würdigt das Gutachten dann inhaltlich. Es muss sich deshalb konkret auf Ihr Gebäude beziehen und gut begründet sein.

Was passiert, wenn das Finanzamt das Gutachten ablehnt?

Das Finanzamt kann Rückfragen zu einem Gutachten stellen. Fragen zum Inhalt des Gutachtens beantwortet der Sachverständige. Lehnt das Finanzamt die kürzere Nutzungsdauer ab, können Sie über Ihren Steuerberater Einspruch einlegen. Wird die Ablehnung nach diesem Einspruch endgültig, und zwar innerhalb von 24 Monaten nach Lieferung, erstatten wir unser Honorar vollständig.

Brauche ich einen Steuerberater?

Ja, das empfehlen wir. Wir leisten keine Steuerberatung. Wir prüfen weder Ihre steuerliche Situation, noch füllen wir Ihre Erklärung aus oder verhandeln für Sie mit dem Finanzamt. In Deutschland ist diese Arbeit zugelassenen Steuerberatern vorbehalten. Ihr Steuerberater oder Sie selbst reichen das Gutachten mit der Erklärung ein.

Gilt das auch für vergangene Jahre?

Oft für Steuerjahre, die noch offen sind, zum Beispiel ein Jahr, für das Sie noch keine Erklärung abgegeben haben, oder eines, dessen Bescheid sich noch ändern lässt. Ein bestandskräftiger Bescheid lässt sich in der Regel nicht allein deshalb wieder öffnen, weil Sie jetzt ein Gutachten haben. Welche Ihrer Jahre noch offen sind, klärt Ihr Steuerberater.

Welche Unterlagen brauche ich?
  • Den Kaufvertrag, aus dem der Preis und meist die Aufteilung zwischen Grund und Boden und Gebäude hervorgehen
  • Grundrisse und die Wohn- oder Nutzfläche
  • Aktuelle Fotos, innen und außen
  • Nachweise über Modernisierungen, etwa Rechnungen für Fenster, Heizung, Dach oder Bäder
  • Den Energieausweis, falls vorhanden

Nach dem Hochladen sagen wir Ihnen genau, was noch fehlt. Den Rest klärt die Video-Besichtigung.

Wer unterschreibt das Gutachten?

Ein freiberuflicher Immobiliensachverständiger, zertifiziert nach der internationalen Norm für die Zertifizierung von Personen (DIN EN ISO/IEC 17024), mit eigener Berufshaftpflichtversicherung und eigenen Auftraggebern. Der Sachverständige prüft den Entwurf, kann davon abweichen, legt die Restnutzungsdauer fest und unterschreibt das Gutachten. Sein Name und seine Zertifizierung stehen darauf.

Was ist mit der Gesetzesänderung, über die 2026 im Bundestag beraten wird?

Das Jahressteuergesetz 2026 befindet sich im Gesetzgebungsverfahren. Ein Änderungsantrag würde die Regel um die Worte „im Zeitpunkt der Fertigstellung“ ergänzen. Dann kämen kürzere Nutzungsdauern nur noch für Gebäude in Frage, die von vornherein auf eine kurze Lebensdauer ausgelegt sind. Wird die Änderung beschlossen, verlieren ältere Gebäude diese Möglichkeit sehr wahrscheinlich, voraussichtlich für Käufe oder Steuerjahre nach der Verkündung des Gesetzes.

Ähnliche Versuche, diese Möglichkeit einzuschränken, sind 2022, 2024 und 2025 gescheitert. Der Bundestag stimmt im Dezember 2026 ab. Bis dahin nehmen wir keine Aufträge und kein Geld an. Wird die Änderung beschlossen, starten wir nicht, informieren alle, die einen Platz reserviert haben, und löschen ihre Daten innerhalb von 30 Tagen.

Was ist, wenn meine Vermietung Verlust macht?

Dann vergrößert eine höhere Abschreibung den Verlust. Ob das in diesem Jahr Steuern spart, hängt von Ihren übrigen Einkünften in Deutschland ab. Eigentümer im Ausland ohne weitere deutsche Einkünfte sparen im ersten Jahr unter Umständen wenig oder nichts, und der Verlust wird in der Regel in spätere Jahre vorgetragen. Stellen Sie den Steuersatz im Rechner auf Ihre tatsächliche Situation ein, notfalls auf null, und sprechen Sie mit Ihrem Steuerberater, bevor Sie reservieren.

Platz reservieren

Sie erteilen keinen Auftrag und zahlen nichts. Wir schreiben Ihnen eine E-Mail, sobald wir starten, voraussichtlich im Januar 2027.

Der Start hängt von der Abstimmung des Bundestags im Dezember 2026 über das Jahressteuergesetz 2026 ab. Wird die oben bei den Fragen beschriebene Änderung beschlossen, teilen wir Ihnen mit, dass wir nicht starten, und löschen Ihre Daten innerhalb von 30 Tagen.

Wir verwenden Ihre E-Mail-Adresse nur, um Sie über den Start zu informieren. Einzelheiten in unserer Datenschutzerklärung.